Wir sind eine kleine und überschaubare Kanzlei und keine große Lawfirm. Für uns besteht hierin der Vorteil einer besonderen Nähe zum Mandanten und damit eine gute Basis für eine vertrauensvolle und erfolgreiche Zusammenarbeit.
Unsere Leitlinien sind die stetig wechselnden und wachsenden Anforderungen unserer Mandanten. Die Ziele unserer Mandanten ein flexibles Engagement anzustreben, entsprechen unserem Verständnis für eine professionelle anwaltliche Beratung. Wir möchten unseren Mandanten hoch stehende, effiziente und rasche Dienstleistungen erbringen, die ganz nach ihren individuellen Bedürfnissen ausgerichtet sind. Durch Zusammenarbeit mit erfahrenen Steuerberatern, Wirtschaftsprüfern, Notaren und Finanzberatern, können wir eine umfassende auf ihre persönlichen Anforderungen angepasste Beratung anbieten.
Wir stehen unseren Mandanten während der üblichen Büro-Öffnungszeiten, sowie nach telefonischer Vereinbarung, jederzeit als Ansprechpartner zur Verfügung. Sollten wir ausnahmsweise nicht persönlich erreichbar sein, rufen wir selbstverständlich zeitnah zurück.
Familienrecht Unterhaltsrecht
Das Familienrecht ist ein Teilgebiet des Zivilrechts, das die Rechtsverhältnisse der durch Ehe, Lebenspartnerschaft und Verwandtschaft miteinander verbundenen Personen regelt.
Straf- & Ordnungs widrigkeitenrecht
Strafrecht ist Kampf – wir streiten um Ihre Rechte.
Öffentliches und privates Baurecht
Darüber hinaus haben Sie das Recht, jede aktive Mitarbeit an der Aufklärung des Sachverhalts zu verweigern.
Arbeitsrecht
Das Arbeitsrecht dient dem Arbeitnehmerschutz und regelt die Rechtsbeziehungen zwischen Arbeitgebern und deren Beschäftigten.
Verkehrsrecht
Niemand wünscht es sich, aber es bleibt manchmal nicht erspart, dass man in einem Verkehrsunfall verwickelt wird. Ganz gleich ob Sie Unfallverursacher oder Geschädigter sind.
Zivilrecht
Die möglichst frühzeitige Beauftragung eines Rechtsanwaltes gewährleistet die beste Möglichkeit zur Wahrung Ihrer Rechte. Ganz gleich, ob Ihnen ein Schuldvorwurf zu machen ist, oder nicht.
Bodenständige Verteidigung gegen bodenständige Vorwürfe. Egal ob Akademiker, Beamter, Geschäftsmann oder Teil einer erlebnisorientierten Subkultur. Tatsächlich kommt es in den besten Familien vor, daß man sich hinreißen läßt oder ganz bewußt eine körperliche Auseinandersetzung erlebt, Kontakt zu Betäubungsmitteln bekommt, möglicherweise nicht ganz zutreffende Erklärungen im Geschäftsverkehr abgibt oder ähnliches. Da bedarf es eines fachkundigen und einsatzfreudigen Strafverteidigers, der sich solcher Probleme annimmt und den dahinter stehenden Lebenssachverhalt richtig einordnen kann.
Wir kennen das Leben und seine Fallstricke. Wenn wir ein Mandat annehmen, dann erledigen wir das professionell – egal wie andere das sehen.
Dieses sehr weite Feld deckt sowohl die Bereiche der Unfallschadenregulierung nach Verkehrsunfällen, als auch das Ordnungswidrigkeiten- bzw. Bußgeldrecht im Zusammenhang mit dem Straßenverkehr sowie das Verkehrsstrafrecht ab.
Verkehrsunfälle, zu lauter Auspuff, Erlöschen der Betriebserlaubnis, Verstoß gegen das Pflichtversicherungsgesetz, Fahren ohne Fahrerlaubnis, gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr, Fahren unter dem Einfluß berauschender Substanzen, Verkehrsunfall- bzw. Fahrerflucht, Körperverletzung, fahrlässige Tötung.
Wir vertreten Sie vor den Behörden und Gerichten, gegenüber gegnerischen Haftpflichtversicherungen und Schädigern.
Das Wirtschaftsstrafrecht ist ein gesetzlich nicht definierter Begriff, umfaßt aber als Sammelbegriff die Gesamtheit der strafrechtlichen Bestimmungen, die die Kernbereiche des Wirtschaftsrechts schützen sollen. In diesem Zusammenhang geht es insofern häufig um Korruptions- und Insolvenzdelikte, Betrugsstraftaten, Steuerstrafrecht sowie Untreue und Diebstahl geistigen Eigentums, Urheberrechtsverletzungen. Verstöße gegen das Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb (UWG) fallen ebenso darunter wie Kapital- und Finanzmarktstrafrecht.
Wir beraten und verteidigen sowohl Unternehmen als auch einzelne Personen, die in eine Beschuldigten- oder (gefährdete) Zeugenrolle gelangen könnten.
Zur Computerkriminalität im weiteren Sinne gehören eigentlich sämtliche Straftaten, bei denen in irgendeiner Phase des Ablaufs ein elektronisches Datenverarbeitungssystem unter Einbezug von Informations- und Kommunikationstechnik genutzt wird. Gerade im Internet werden zunehmen Fälle bekannt, die auch klassische Straftatbestände (wie Betrug, Urheberrechtsverletzung, Beleidigung u.s.w.) erfüllen können.
Hier muß die Verteidigung die Besonderheiten dieser immer noch jungen Rechtsmaterie und das dazugehörige technische Verständnis mitbringen, um effektiv verteidigen und ggf. Defizite der Strafjustiz auffangen zu können. Wir helfen Ihnen.