FAQ

Die anwaltlichen Honorare sind nichts Geheimnisvolles. Wenn wir mit Ihnen nichts anderes vereinbaren, richten sich die Honorare nach den Bestimmungen des im Juli 2004 in Kraft getretenen Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes (RVG). Die gesetzlichen Regelungen sehen außergerichtlich eine Bestimmung der Gebühren nach Art und Umfang sowie stets nach dem Wert der Angelegenheit vor. In außergerichtlichen Angelegenheiten kann für die anwaltliche Tätigkeit auch ein Pauschalhonorar oder ein Honorar nach Zeitaufwand vereinbart werden. Insbesondere bei laufender Beratung kommt eine monatliche Pauschalvergütung infrage. Nebenkosten, Auslagen und Umsatzsteuer werden jeweils zusätzlich berechnet. Wir erläutern Ihnen zu Beginn des Mandats die gesetzlichen Regelungen und unsere Abrechnungsgrundsätze.

Für Personen in schlechten finanziellen und wirtschaftlichen Verhältnissen besteht grundsätzlich die Möglichkeit für ein außergerichtliches Verfahren Beratungshilfe und für ein Gerichtsverfahren Prozesskostenhilfe zu beantragen. Wir beraten Sie gerne bezüglich der Voraussetzungen und der Durchführung des Verfahrens. Vereinbaren Sie einen persönlichen Besprechungstermin mit uns.

Ein Rechtsanwalt muss grund­sätzlich nicht über die Kosten einer Erst­beratung aufklären. Denn von einer Kosten­pflicht muss stets ausgegangen werden (vgl. Bundesgerichtshof, Urteil vom 24.05.2007, Az. IX ZR 89/06 und Amtsgericht Steinfurt, Urteil vom 13.02.2014, Az. 21 C 979/13). Eine Ausnahme besteht hingegen dann, wenn für den Anwalt erkennbar ist, dass der Mandant von einem kostenlosen Erst­beratungs­gespräch ausgeht und somit einer Fehl­vorstellung erliegt. Dies kann etwa der Fall sein, wenn der Mandant in finanziellen Schwierig­keiten steckt und er den Anwalt darauf hingewiesen hat (Amtsgericht Wiesbaden, Urteil vom 08.08.2012, Az. 91 C 582/12 (18)).

Wir akzeptieren alle Rechtsschutzversicherungen.

Unsere Vollmachten finden Sie hier unten im Downloadbereich.

img-faq+dokumente
Unterlagen und Dokumente
Anträge und sonstige Formulare zur gerichtlichen und außergerichtlichen Vertretung aller Art sind hier als PDF-Datei zum Download hinterlegt.
Logo Rechtsanwalt Krautz
Anwaltskanzlei Ronny Krautz
Lange Straße 33
03130 Spremberg
(Kanzlei liegt im 1. OG,
kein barrierefreier Zugang)
AUFSICHTSBEHÖRDEN